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Geräteerkennung

Schnell und sicher online anmelden

Geräteerkennung

Schnell und sicher online anmelden

  • Einmalig Ihre Geräte speichern
  • Direkt verbinden
  • Künftig noch sicherer anmelden
Vorteile

Ihre Vorteile im Überblick

  • Ihre Online-Banking-Zugangs­daten sind der Schlüssel zu Ihrem Online-Banking. Sollten Sie in falsche Hände geraten sein, nutzen Sie sie nicht mehr zur Anmeldung.
  • Wenn Sie ein Gerät häufig nutzen, speichern Sie es am besten als ein bekanntes Gerät. Dafür erteilen Sie einmal eine Freigabe – bei späteren Anmeldungen mit diesem Gerät ist dann keine neue Freigabe mehr nötig.
  • Die Geräteerkennung ist nun auch in den Sparkassen-Apps und in Softwareprodukten aktiv.

Ihre S-Push-TAN-App in mehreren Sprachen

Die Einrichtungs- und Verwaltungsfunktionen Ihrer S-pushTAN-App stehen Ihnen jetzt in mehreren Sprachen zur Verfügung – darunter Englisch, Französisch, Polnisch, Tschechisch, Türkisch und Ukrainisch. Das macht die Nutzung für Sie noch einfacher. Wählen Sie Ihre bevorzugte Sprache ganz bequem in den App-Einstellungen aus.

So geht's

So geht's mit App/Software

Sobald die Geräteerkennung für Sie aktiviert wurde, muss die Nutzung der Software einmalig durch Freigabe/TAN-Eingabe durch Sie bestätigt werden. Ihre Software wird Sie dazu auffordern. Dieser Schritt wiederholt sich gegebenenfalls pro genutzter Software beziehungsweise genutztem Gerät. Fast alle Hersteller haben Ihre Software entsprechend aktualisiert. Sollte Ihre Software nicht funktionieren, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihrer Software.

So geht's im Browser

Bei der Anmeldung zum Online-Banking haben Sie die Wahl, ob Sie ein genutztes Gerät speichern möchten.

Sie melden sich von einem unbekannten Gerät an:

  • Dann müssen Sie zusätzlich zu Anmeldename und Online-Banking-PIN, die Freigabe per pushTAN oder chipTan erteilen. So wird das Online-Banking für Sie noch sicherer.

Sie melden sich mit einem vorab gespeicherten Gerät an:

  • Das Gerät wird direkt erkannt. Dann benötigen Sie nur noch den Anmelde­namen und Ihren Online-Banking-PIN.
Das Online-Banking in Sparkassen-Apps

Die Geräteerkennung ist nun auch in der App Sparkasse und anderen Banking-Apps der Sparkasse verfügbar. Dies bietet zusätzlichen Schutz vor Trickbetrug und verhindert den Zugriff auf Ihre Kontodaten mit unrechtmäßig erlangten Zugangsdaten.

Die neue Sicherheitsfunktion erfordert, dass Sie diese Apps einmalig als vertrauenswürdig kennzeichnen, indem Sie bei der nächsten Nutzung eine Freigabe erteilen.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die neueste Version Ihrer Apps verwenden, um sie weiterhin nutzen zu können. Aktualisieren Sie diese daher bei Bedarf umgehend.

Das Online-Banking im Browser der Internet-Filiale

Sie entscheiden zukünftig bei der Anmeldung, ob Sie das genutzte Gerät speichern. So können Sie sich ohne zusätzliche Freigabe anmelden.

Nach Klick auf [Weiter] prüft die Anwendung, ob das Gerät bereits bekannt ist und gespeichert wurde. In diesem Szenario ist das Gerät noch nicht hinterlegt. Die Maske zur Eingabe der Online-Banking-PIN wird angezeigt. Hinzu kommt ein Schalter über den Sie das erkannte Gerät speichern können.

Bei der Anmeldung wird Ihnen angezeigt, ob das Gerät wiedererkannt wurde.

Wichtige Voraussetzung: Einsatz von Cookies

Für eine erfolgreiche Wieder­erkennung hinterlegter Geräte ist das Setzen eines Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Daher ist es erforderlich, dass Sie Cookies im Browser zulassen. Auch nach Löschen der Cookies oder Nutzung eines anderen Browsers kann das Gerät nicht wieder­erkannt werden. In diesem Fall ist bei Anmeldung eine erneute Freigabe erforderlich.

Nachdem Sie sich durch Betätigung des Schiebe­reglers für die Geräte­erkennung entschieden haben und Ihr Gerät als vertrauens­würdig gespeichert wurde, wird das technisch notwendige Cookie "DevicelD" gesetzt. Das Cookie enthält eine zufällig generierte Zeichen­folge (UUID - Universally Unique Identifier), die damit im Browser als Cookie-Merkmal abgelegt wird. Das Cookie hat eine Gültigkeits­dauer von 180 Tagen. Die Gültigkeits­dauer wird jeweils auf weitere 180 Tage verlängert, wenn Sie sich innerhalb dieses Zeit­raums erneut anmelden.

Da es sich um eine sicherheitsrelevante, technische Information ähnlich einer Sitzungs-ID handelt, fällt das Cookie in die Kategorie der „notwendigen Cookies“, die keine explizite Zustimmung erfordern.

In den Datenschutzhinweisen sind in Kapitel III.2 Verwendung von Cookies - Cookie, Klassifizierung und Speicherdauer aufgeführt.

Das Online-Banking in Softwareprodukten

Die Geräteerkennung steht nun auch für Softwareprodukte zur Verfügung. Dadurch ist ein weiterer Schutz vor Trickbetrug gegeben und ein Auslesen Ihrer Kontodaten mit betrügerisch erbeuteten Zugangsdaten wie Anmeldename und Online-Banking-PIN wird verhindert.

Diese neue Sicherheitsfunktion erfordert, dass Sie einmalig auch Ihre Software als vertrauenswürdig speichern. Hierfür werden Sie bei der nächsten Nutzung zu einer Freigabe aufgefordert und können das jeweilige Gerät beziehungsweise die Software dann direkt als vertrauenswürdig speichern.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Nutzung des Online-Bankings eine aktuelle Version Ihrer Software benötigen, da ältere Versionen die Sicherheitsfunktion nicht unterstützen. Führen Sie gegebenenfalls kurzfristig ein Update durch oder wenden Sie sich bei Problemen an den Hersteller des Software Produkts.

FAQ

FAQ

Ab welcher Version funktioniert die Geräteerkennung auch in der App „Sparkasse“ oder „Sparkasse Business“?

Ab den folgenden Versionen für die App Sparkasse (Business) ist die Geräteerkennung nutzbar:

  • iOS: 6.5.3
  • Android: 6.5.2

Prüfen Sie bitte grundsätzlich, ob Ihre Apps auf dem neuesten Stand sind. Veraltete Versionen führen oft zu Fehlermeldungen.

Ich habe Probleme mit meiner Banking-Software. Was kann ich tun?

Führen Sie bitte folgende Schritte nacheinander durch und prüfen Sie nach jedem Schritt, ob die Geräteerkennung wieder funktioniert:

  1. Prüfen Sie, ob Ihre Banking-Software aktuell ist. Aktualisieren Sie gegebenenfalls die Software.
  2. Aktualisierung Sie die Bankparameter beziehungsweise Kontendetails in Ihrer Software, im Einstellungsbereich oder in den Einstellungen am Konto selbst.
  3. Wenden Sie sich an den jeweiligen Hersteller der Software.
Muss ich die Geräteerkennung nutzen?

Nein, die Geräte­erkennung ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Wenn Sie auf die Geräte­erkennung verzichten, werden bei jeder Anmeldung zwei Sicherheits­merkmale abgefragt. Jede Anmeldung erfordert dann die Eingabe von PIN und TAN beziehungsweise Freigabe über die S-pushTAN-App.

Warum wird mein Gerät nicht wiedererkannt, obwohl ich es bereits gespeichert habe?

Wahrscheinlich ist im Browser die Verwendung von Cookies deaktiviert. Nach Aktivierung sollte das Problem behoben sein. Manche Browser sind so eingestellt, dass Sie beim Beenden automatisch alle Cookies löschen.

Manchmal übernimmt diese Aufgabe auch eine Anti-Viren-Software oder ein Browser-Plugin, das Sie eventuell verwenden. Stellen Sie bitte sicher, dass die Cookies im Online-Banking verwendet werden können.

In welchen Fällen ist eine TAN-Eingabe beziehungsweise Freigabe erforderlich?

In folgenden Fällen kann es passieren, dass bei der Anmeldung in Ihr Online-Banking zusätzlich eine TAN beziehungs­weise eine Freigabe über die S-pushTAN-App benötigt wird:

  • Die gesetzlich verpflichtende "regelmäßige Bestätigung des Online-Zugangs" im Rahmen der EU-Zahlungsdienste­richtlinie (PSD2) bleibt hiervon unberührt. In diesem Fall wird auch zukünftig nach Ablauf eines gewissen Zeitraums die erneute Eingabe einer TAN beziehungsweise eine Freigabe über die S-pushTAN-App erforderlich.
  • Sie verwenden ein neues, bisher unbekanntes Gerät, wie zum Beispiel ein neues Notebook, Tablet oder Smartphone oder einen neuen Browser.
  • Sie verwenden eine App oder Software, die Sie noch nicht als vertrauenswürdig bestätigt haben.
  • Sie haben in Ihrem Browser eingestellt, dass nach jedem Schließen alle Cookies gelöscht werden.
  • Sie nutzen einen privaten Surfmodus in Ihrem Browser.
  • Sie nutzen weitere Software, Firewalls oder Browser-Plug-Ins, welche bestimmte Funktionen im Browser blockieren.
  • Bei manchen Viren­scannern, wie zum Beispiel bei Kaspersky, müssen gegebenenfalls entsprechende Ausnahmen angelegt werden.
  • Sofern die Geräte­erkennung nicht genutzt wird, ist zusätzlich zu Anmelde­namen und PIN immer eine TAN beziehungsweise Freigabe in der S-pushTAN-App erforderlich.
Wie viele Geräte kann ich speichern?

Aktuell gibt es keine Begrenzung der Speicherung von Geräten.

Wo kann ich meine gespeicherten Geräte verwalten?

Sie können Ihre als vertrauens­würdig gespeicherten Geräte im Online-Banking unter dem Navigations­punkt "Sicherheit und TAN-Verfahren" verwalten.

Sind die zusätzlich erforderlichen TANs beziehungsweise Freigaben in der S-pushTAN-App kostenpflichtig?

Für Sie fallen hier keine weiteren Kosten an.

Ich habe bisher einen Passwort-Manager verwendet und habe damit jetzt Probleme.

Dadurch, dass die Anmeldung zum Online-Banking nach Einführung der Geräteerkennung auf zwei Bildschirm­seiten verteilt ist, kann es unter Umständen zu Problemen mit Passwort­-Managern kommen.

Das Gleiche gilt für die Speicher­möglichkeit von Passwört­ern in gängigen Browsern. Im Regelfall funktionieren diese Passwort-Manager wieder, wenn Sie die Anmeldedaten noch einmal neu eingeben.

Wichtig: Wenn Sie Ihre Anmelde­daten nicht mehr kennen sollten, beantragen Sie diese nicht direkt neu. Die Anmeldedaten sind weiterhin im Passwort-Manager beziehungsweise im Browser gespeichert. In gängigen Browsern erreichen Sie die Passwort­funktion in den Einstellungen.

Bitte beachten Sie, dass die ungesicherte Speicherung des Online-Banking-Passworts gegen die in den Kunden­bedingungen vereinbarten Sorgfalts­pflichten verstößt. Achten Sie daher darauf, dass der Zugang zu den gespeicherten Anmelde­daten mit einem (Master-)Passwort gesichert ist.

Sicher im Netz unterwegs

Schützen Sie Ihre Konten und Depots vor unberechtigten Zugriffen. Verfolgen Sie die aktuellen Sicherheits­warnungen Ihrer Sparkasse und beachten Sie ein paar einfache Regeln zur sicheren Nutzung des Internets.

Wir sind für Sie da
Kunden-Service-Center02372 508-0Erreichbarkeit Montag bis Freitag von 8.30 - 18.30 Uhr
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