So funktioniert Bausparen
Bausparsumme: | 120.000 Euro |
Sparphase: | 15 Jahre |
Monatliche Sparrate: | 200 Euro |
Ihre Wohnungsbauprämie*: | 2.100 Euro |
Mit rund 8,5 Millionen Kundinnen und Kunden ist die Gruppe der Landesbausparkassen die Nummer 1 auf dem deutschen Bausparmarkt. Ihre LBS ist Ansprechpartner für alle, die bauen, kaufen oder modernisieren möchten.
Ihre LBS hilft Ihnen gemeinsam mit Ihrer Sparkasse, die staatlichen Angebote auszuschöpfen und steht Ihnen auf dem Weg ins eigene Zuhause auch bei allen weiteren Schritten mit qualifizierter Beratung zur Seite.
*Es gelten Fördervoraussetzungen, wie zum Beispiel Einkommensgrenzen.
**Es gelten Fördervoraussetzungen.
***Es gelten Einkommensgrenzen und Fördervoraussetzungen.
Zinssicher finanzieren mit LBS-Bausparen
*Es gelten Fördervoraussetzungen, wie zum Beispiel Einkommensgrenzen.
**Es gelten Fördervoraussetzungen.
***Es gelten Einkommensgrenzen und Fördervoraussetzungen.
So funktioniert's
Bedingungen | Alleinstehend | Verheiratet |
Jährlich maximal geförderte Sparleistung | 700 Euro | 1.400 Euro |
Höhe der Prämie | 10 % | 10 % |
Maximale Prämie | 70 Euro | 140 Euro |
Einkommensgrenzen | 35.000 Euro | 70.000 Euro |
Bausparsumme: | 120.000 Euro |
Sparphase: | 15 Jahre |
Monatliche Sparrate: | 200 Euro |
Ihre Wohnungsbauprämie*: | 2.100 Euro |
Die Prämie bekommt jede Bausparerin und jeder Bausparer ab 16 Jahren, solange das zu versteuernde Einkommen eine gewisse Grenze nicht übersteigt. Bei einem Single sind das 35.000 Euro pro Jahr, bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partnern 70.000 Euro.
Das zu versteuernde Einkommen ist Ihr Bruttoeinkommen minus Werbungskosten, Freibeträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Sie können noch Wohnungsbauprämie erhalten, wenn Ihr Bruttogehalt deutlich über den jeweiligen Grenzen liegt.
Um die Wohnungsbauprämie zu bekommen, zahlen Sie regelmäßig in einen Bausparvertrag ein. Gefördert werden pro Jahr maximal 700 Euro bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Paaren. Sie können natürlich auch mehr sparen. Darauf gibt es dann allerdings keine zusätzliche Förderung.
Als Wohnungsbauprämie erhalten Sie ab 10 Prozent auf die im Jahr eingezahlten Beiträge. Wenn Sie zum Beispiel als alleinstehende Person 700 Euro auf den Bausparvertrag überweisen, schenkt Ihnen der Staat künftig 70 Euro pro Jahr. Bei Paaren, die 1.400 Euro einzahlen, kommen 140 Euro vom Staat dazu.
Ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers. Bis zu 40 Euro im Monat kann es von Chefin oder Chef geben.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen vermögenswirksame Leistungen zahlt, können Sie zusätzlich noch Geld vom Staat bekommen.
Wohn-Riester-Beiträge können Sie zur Altersvorsorge in Bausparverträge oder Baufinanzierungen investieren.
1.200 Euro Zuschuss für jedes Kind unter 18 Jahren pro Jahr und für 10 Jahre.
*Es gelten Fördervoraussetzungen, wie zum Beispiel Einkommensgrenzen.
**Es gelten Fördervoraussetzungen.
***Es gelten Einkommensgrenzen und Fördervoraussetzungen.
Sicher und bequem zur LBS-Bausparerin oder zum LBS-Bausparer werden
*Es gelten Fördervoraussetzungen, wie zum Beispiel Einkommensgrenzen.
**Es gelten Fördervoraussetzungen.
***Es gelten Einkommensgrenzen und Fördervoraussetzungen.
Mit LBS-Bausparen sichern Sie sich die niedrigen Zinsen langfristig. Das ist gerade interessant, wenn Sie zur Erfüllung Ihrer Wohnwünsche vorsparen oder aktuell eine Immobilie finanzieren wollen. Zusätzlich gibt es attraktive Förderungen vom Staat*, die Sie schneller und günstiger in die eigenen vier Wände bringen.
Seit Anfang des Jahres hat sich das Geld, das für eine Immobilienfinanzierung benötigt wird, kräftig verteuert. Expertinnen und Experten rechnen damit, dass die Bauzinsen im Verlauf dieses Jahres noch weiter steigen. Schon ein Zinsanstieg um ein oder zwei Prozentpunkte kann zehntausende Euro Unterschied bei einer Finanzierung ausmachen. Ein oder zwei Prozent mehr Zinsen klingt erstmal nicht viel – je nach Kreditsumme kann das aber doch teuer werden. Mit der LBS und einem Bausparvertrag können Sie sich die günstigen Zinsen langfristig sichern.
Als effektive Starthilfe vor allem für junge Sparerinnen und Sparer gibt es die Wohnungsbauprämie* und die Arbeitnehmersparzulage***. Die Wohnungsbauprämie wurde im Jahr 2021 verbessert. Jetzt gibt es 10 Prozent Förderung – pro Jahr maximal 700 Euro für Alleinstehende und 1.400 Euro für Verheiratete beziehungsweise Lebenspartnerinnen und -partner. Noch höhere Förderungen sind mit Wohn-Riester** möglich.
Energetisches Sanieren, ökologisches Bauen, Energieeffizienz – das alles sind Begriffe, die immer stärker im Zusammenhang mit dem eigenen Zuhause stehen. Mit einem energieeffizienten Haus können reichlich Energiekosten gespart und gleichzeitig Gutes für die Umwelt getan werden. Energieeffiziente Ein- und Umbauten werden vom Staat gefördert. Vergeben werden die Förderdarlehen auch von der KfW, der ehemaligen Kreditanstalt für Wiederaufbau. Diese Förderdarlehen können wiederum geschickt mit einem Bausparvertrag kombiniert werden, um das eigene Bauvorhaben zusätzlich vom Staat fördern zu lassen.
Ein Bausparvertrag ist eine Kombination aus längerfristig angesparten Mitteln und einem Bauspardarlehen mit von vornherein fest vereinbartem Zinssatz zum Einsatz für wohnwirtschaftliche Zwecke. Eigentümerinnen und Eigentümer, die bei anstehenden Sanierungen oder Modernisierungen auf Bausparmittel zurückgreifen können, sparen sich teure Nachfinanzierungen, Ratendarlehen oder Dispokredite. Immobilieninteressenten sichern sich durch einen Bausparvertrag die heute sehr niedrigen Darlehenskonditionen für die Zukunft.
Zinsen für die Immobilienfinanzierung werden oft nicht für die gesamte Kreditlaufzeit vereinbart, sondern nur für einen bestimmten Zeitraum. Danach wird der Baukredit zu dann gültigen Zinsen, die am Markt dann gültig sind, neu berechnet. Dies kann dann zu einer erhöhten monatlichen Rate führen.
Wenn Sie heute eine Immobilienfinanzierung abschließen, können Sie das Risiko steigender Zinsen ausschließen, indem Sie den Kredit mit einem Bausparvertrag kombinieren. Nach Laufzeitende wird der Kredit durch die Bausparsumme (Bausparguthaben plus Bauspardarlehen) abgelöst. Und für das Bauspardarlehen gelten die günstigen Konditionen, die Sie bei Vertragsschluss vereinbart haben.
Und alle Immobilienbesitzerinnen und -besitzer, deren Zinsbindung bald endet, sollten sich schon heute mit einer Anschlussfinanzierung beschäftigen. Günstige Zinsen von heute können mit einer Variante der Anschlussfinanzierung, dem Forward-Kredit, für die Zukunft gesichert werden.
*Es gelten Fördervoraussetzungen, wie zum Beispiel Einkommensgrenzen.
**Es gelten Fördervoraussetzungen.
***Es gelten Einkommensgrenzen und Fördervoraussetzungen.
Abbruchkosten | Im Zusammenhang mit der Errichtung eines Wohngebäudes (Neubau) |
Abfindung | Von Miterben (siehe Erbfolge) |
Ablösung | a) Von Verbindlichkeiten soweit Darlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke aufgenommen wurde (auch Verwandtendarlehen) b) Zahlung des Ablösebetrages an Gemeinde und Erwerb von Tiefgaragenplatz als Ersatz für den Bau einer Garage |
Abtretung | Siehe Übertragung |
Alarmanlagen | Soweit Wohnzwecken dienend |
Anbau | Soweit Wohnzwecken dienend |
Anliegerbeiträge | Nur bei Wohnungsgrundstücken |
Antennenanlagen | Soweit Wohnzwecken dienend |
Arbeitslöhne | Soweit sie wohnungswirtschaftliche Maßnahmen betreffen |
Architektenhonorar | Soweit die geplanten Maßnahmen Wohnzwecken dienen |
Ausbau | Soweit Wohnzwecken dienend |
Außenanlagen | Soweit erstmalige Anlage und im Zusammenhang mit Wohngebäuden |
Badein/-umbau | Soweit Wohnzwecken dienend |
Bauerwartungsland | Wenn Bebaubarkeit zu Wohnzwecken unmittelbar bevorsteht (Nachweis durch Bescheinigung der Gemeindebehörde) |
Baukostenzuschuss | Bei Beteiligung an der Finanzierung eines Wohngebäudes gegen Überlassung einer Wohnung (Finanzierungsbeitrag muss über mindestens fünf Jahre erfolgen) |
Bauland/Bauplatz | Wenn in der Absicht erworben, ein Wohngebäude zu erreichten (ändert sich nicht, wenn Bausparer später seine Bauabsicht aufgibt) |
Baunebenkosten | Soweit im Zusammenhang mit Wohngebäuden (zum Beispiel Prüfungs- und Genehmigungsgebühren) |
Bodenbeläge | Wenn mit dem Untergrund fest verbunden und Wohnzwecken dienend |
Dauerwohnrecht | Sofern es eigentumsähnlich ist |
Eigenleistung | Nur Materialkosten bei Wohngebäuden |
Einfriedung | Soweit die Kosten zu den Herstellungskosten eines Wohngebäudes rechnen (zum Beispiel Gartenzaun, Hecke) |
Energetische Sanierungsmaßnahmen | Zum Beispiel Belüftung von Wohngebäuden, Wärmedämmung, Heizungsanlagen |
Entschuldung | Siehe Ablösung a) |
Erbbaurecht | Nur bei wohnungswirtschaftlicher Nutzung des Grundstückes |
Erbfolge | a) Ablösung gesamthänderisch gebundener Anteile anderer Miterben, soweit Wohngebäude/Wohnung betroffen b) Zahlung von Gleichstellungsgeldern im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, wenn Zahlung Gegenleistung für Erwerb eines Wohngebäudes, einer Eigentumswohnung oder von Bauland für Wohnbebauung ist |
Erhaltungsaufwand | Wenn zugleich auch erhebliche Verbesserung |
Erneuerbare Energien | Zum Beispiel Photovoltaik-/Solaranlagen, Wärmepumpen (sofern wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes oder eine entsprechende Außenanlage) |
Erschließungskosten | Für Grund und Boden soweit das Gebäude Wohnzwecken dient |
Erweiterungsbau | Soweit Wohnzwecken dienend |
Ferienwohnung/-haus | Zum dauernden Wohnen im Inland geeignet und nicht gewerblich genutzt |
Garage | Aber nur bei nicht gewerblicher Nutzung (muss nicht auf demselben Grundstück wie das Wohnhaus errichtet werden; geringe Entfernung zwischen Wohnung und Garage ist zulässig) |
Gartenanlage | Soweit erstmalige Gartenanlage (nicht Nutzgarten) |
Grundbucheintragungen | Soweit in Zusammenhang mit der Anschaffung eines Wohngebäudes (nicht für die Eintragung von Sicherheiten) |
Grunderwerbsteuer | Bei Erwerb von Bauland zu Wohnzwecken oder soweit sie auf den wohnungswirtschaftlich genutzten Teil entfällt |
Hausanschlusskosten | Soweit das Gebäude Wohnzwecken dient |
Heizungsanlagen | Bei Modernisierung oder Umstellung |
Immobilienfonds | Nur bei Bruchteilseigentum an Wohneigentum |
Instandsetzung | Bei, gemessen am Verkehrswert, nicht unerheblicher Verbesserung des Wohngebäudes |
Isolierungen | Aller Art für Wärme-/Schallschutz von Wohngebäuden |
Kabelanschluss TV | Unschädlich |
Kachelofen | Soweit Wohnzwecken dienend (auch wenn andere Heizmöglichkeit besteht) |
Kanalanschluss | Soweit Wohnzwecken dienend |
Kaution | Beleihung zu Kautionszwecken unschädlich, solange nur Verfügungsbeschränkung besteht; schädlich dagegen mit Eintritt des Kautionsfalles |
Landwirtschaftliches Gebäude | Soweit Verwendung für wohnungswirtschaftlich genutzten Teil des Gebäudes |
Maklerprovision | Bei Erwerb von Bauland oder eines Wohngebäudes |
Mietvorauszahlungen | Zur Erlangung einer Wohnung bei Bau oder Kauf eines Gebäudes, wenn sich die Vorauszahlung auf mindestens fünf Jahre erstreckt |
Modernisierung | Siehe Instandsetzung |
Notargebühren | Wenn sie mit wohnwirtschaftlichen Maßnahmen in Zusammenhang stehen |
Pergola | Wenn wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes |
Planungskosten | Bei Wohngebäuden |
Renovierung | Siehe Instandsetzung |
Rentenzahlung | Wenn Gegenleistung für Wohneigentumserwerb |
Reparaturen | Siehe Instandsetzung |
Seniorenwohnheim | Nur Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts |
Sondertilgung | Von Darlehen, die zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken verwendet wurden |
Teilablösung | Siehe Ablösung |
Übertragung | Wenn Bausparsumme unverzüglich und unmittelbar wohnungswirtschaftlich für den Abtretenden oder dessen Angehörige im Sinne des § 15 AO verwendet wird |
Umbau | Soweit Wohnzwecken dienend |
Umschuldung | Siehe Ablösung |
Vermessungskosten | Soweit Erstellungskosten eines Wohngebäudes |
Wärmeschutz | Siehe Isolierungen |
Wintergarten | Soweit Wohnzwecken dienend |
Wochenendhaus | Siehe Ferienwohnung/-haus |
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