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Merkmale Ihres Deka-Zukunftsplans

  • Langfristig hohe Renditechancen für Ihr Geld
    Das Anlagekonzept berücksichtigt die bisherige Performance und die verbleibende Zeit.


  • Sie sind flexibel
    Sie können Ihre Beiträge jederzeit erhöhen, reduzieren oder vorüber­gehend aussetzen.

  • Sie haben die Möglichkeit auf staatliche Förderung**
    Nutzen Sie Steuervorteile und Wohn-Riester-Zuschüsse.

  • Ihr Kapital ist von der DekaBank* geschützt
    Ihre Einzahlungen sind zum Auszahlungsbeginn garantiert. Zusätzlich profitieren Sie von der Höchststandsicherung in den letzten fünf Jahren vor dem geplanten Auszahlungsbeginn.

    Hinweis: Bei förderschädlicher Verfügung von Guthaben mit Riester-Förderung vor Beginn der Auszahlungsphase keine Garantie der Beiträge und Rückzahlung der staatlichen Förderungen.  

Ihr nächster SchrittIhr Berater ist gerne für Sie da und beantwortet Ihre Fragen. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.

Die Eigenschaften im Detail

Langfristig hohe Renditechancen und flexible Beiträge

Ihr Geld wird so angelegt, dass die Renditechancen mit Blick auf die bisherige Anlageentwicklung und die verbleibende Zeit bis Auszahlungsbeginn individuell genutzt werden.

Sie können Ihre Beiträge während der Einzahlungs- und zu Beginn der Auszahlungsphase jederzeit erhöhen, reduzieren oder vorüber­gehend aussetzen. 

Staatliche Förderung**

Wenn Sie förderberechtigt sind, profitieren Sie von der Grundzulage in Höhe von bis zu 154 Euro jährlich. Zusätzlich bekommen Sie  Kinderzulage für jedes berechtigte Kind – und zwar jedes Jahr 300 Euro für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, bzw. 185 Euro für alle älteren Kinder. Wenn Sie Berufseinsteiger unter 25 Jahren sind, erhalten Sie zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro.

Sparen mit möglichem Steuervorteil**

Für alle Einzahlungen ohne Riester-Förderung sind 50 % des Wertzuwachses steuerfrei (12/62-Regelung)*** – sofern der Vertrag mindestens 12 Jahre Laufzeit aufweist und eine Auszahlung an Ihrem 62. Geburtstag erfolgt.

Die restlichen 50 % des Wertzuwachses unterliegen der Einkommensteuer mit Ihrem persönlichen Steuersatz.

Falls diese 12/62-Regelung nicht greift, erfolgt eine volle Versteuerung mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz.

Flexible Wohn-Riester-Option

Das geförderte Kapital aus dem zertifizierten Altersvorsorgevertrag ist auch für die Finanzierung von Wohneigentum nutzbar.

Wesentliche Chancen:
Garantie* der eingezahlten Beträge zu Beginn der Auszahlungsphase und zusätzliche Höchststand­­sicherung in den letzten fünf Jahren vor dem geplanten Auszahlungsbeginn. Attraktive Ertragschancen dank der kundenindividuellen Anlage­steuerung. Das geförderte Kapital kann auch für die Finanzierung von Wohneigentum genutzt werden (flexible Wohn-Riester-Option).

Wesentliche Risiken:
Die Anlage unterliegt während der Laufzeit Kursschwankungen. Diese können sich bei einer Verfügung vor Beginn der Auszahlungs­phase negativ auf die Anlage auswirken, da in diesem Fall die Kapitalgarantie entfällt. Wird vor Beginn der Auszahlungsphase über das Kapital verfügt, sind bei Beiträgen mit Riester-Förderung die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen (förderschädliche Verfügung). Der erzielte Wertzuwachs ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.

* Hinweis zum Garantiegeber: Garantiegeber: DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main. Bei förderschädlicher Verfügung von Guthaben mit Riester-Förderung vor Beginn der Auszahlungsphase keine Garantie der Beiträge und Rückzahlung der staatlichen Förderungen.

** Steuerdisclaimer: Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen ist, dass ein Sparbetrag von mindestens 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100,– Euro abzüglich Zulagen, mindestens der Sockelbeitrag von 60,– Euro, erbracht wird. Eine mittelbare Zulagenberechtigung besteht seit 2012 nur, wenn mindestens 60,– Euro Eigenbeitrag erbracht werden. Grund- und Kinderzulage werden gekürzt, wenn geringere Eigenbeiträge geleistet werden. Beiträge bis zum Höchstbetrag von 2.100,– Euro p. a. können auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die mögliche Steuerersparnis höher ist als die Altersvorsorgezulage, wenn die Kosten als Sonderausgaben in der Anlage AV angegeben werden. Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Januar 2016. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.

*** Bei Nichteinhaltung der 12/62-Regelung erfolgt eine volle Versteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz.Rechtliche
Hinweise: Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds bzw. Zertifikaten der DekaBank sind die wesentlichen Anlegerinformationen, Verkaufsprospekte und Berichte für die jeweiligen Investmentfonds bzw. die Wertpapierinformationen der jeweiligen Zertifikate. Diese Dokumente erhalten Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder Landesbank oder von der DekaBank, 60625 Frankfurt und in diesem Internetauftritt beim jeweiligen Produktprofil. Diese Information kann ein Beratungsgespräch nicht ersetzen.

Die Muster-Produkt­informations­blätter nach § 7 Absatz 4 AltZertG finden Sie hier: https://www.deka.de/privatkunden/muster-pib-deka-zukunftsplan

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