Börsen und Märkte
Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.
1. Schritt: Sofern Bedarf besteht, kann die Soforthilfe auschließlich digital über die Internetseite der Bezirksregierung beantragt werden.
2. Schritt: Ihr Antrag wird durch die Bezirksregierung geprüft. Sie erhalten nach dieser Prüfung eine digitale Bestätigung mit der Zusage zur Auszahlung der Soforthilfe auf Ihr Konto bei der Sparkasse.
3. Schritt: Sofern Sie eine Bevorschussung der Soforthilfe benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte schicken Sie uns in diesem Fall die digitale Bestätigung der Bezirksregierung ausschließlich per E-Mail an: nrw-soforthilfe@sms-hm.de
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